Allgemeine Bedingungen Fachmannen

Artikel 1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor widersprüchlichen oder entgegenstehenden Bedingungen des Käufers oder Kunden. Abweichende Klauseln und/oder zusätzliche Bedingungen sind für die Groep Jespers nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden. Durch die Zahlung der Kosten für eine Profilbestellung oder das Ankreuzen zur Zustimmung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Groep Jespers an.

Artikel 2 - Angebote, Auftragsbestätigung

2.1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge der Groep Jespers sind bis zum Zeitpunkt der Annahme durch den Kunden unverbindlich.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Vereinbarung unterzeichnet, die alle vorherigen geschlossenen und/oder mündlichen Vereinbarungen ersetzt.

2.3 Der Vertrag ist nicht teilbar und kann daher nicht aufgeteilt werden, sofern nicht anders angegeben.

2.4 Angebote, Rabatte, die Lieferung von Angebotsanfragen und/oder andere Dienstleistungen gelten nicht automatisch und können vom Kunden nicht eingefordert werden und berechtigen nicht zu einem Ausgleich oder einer Preisminderung oder zur Auflösung des Vertrags.

Artikel 3 - Lieferung

3.1. Verzögerungen bei der Lieferung etwaiger Bestellungen oder der Erbringung von Dienstleistungen berechtigen den Kunden nicht zu Schadensersatz oder Preisnachlässen oder zur Auflösung des Vertrags.

Artikel 4 - Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Rechnungen sind am Fälligkeitstag durch Überweisung auf die Kontonummer der Groep Jespers (die auf allen Rechnungen und Angeboten angegeben ist) zahlbar.

4.2. Wenn der Kunde die Zahlung nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Mahnung leistet, schuldet der Kunde Group Jespers ab dem Datum der Mahnung bis zur vollständigen Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr und einen liquidierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 100,00 EUR.

4.3 Die Groep Jespers behält sich das Recht vor, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, bis der Kunde die ausstehenden Rechnungen beglichen hat. Jeder Zahlungsverzug seitens des Kunden führt zur sofortigen Fälligkeit aller geschuldeten Beträge. Ebenso werden alle Rabatte, die bei Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt wurden, hinfällig.

Artikel 5 - Haftung - Allgemeines

5.1. Die Groep Jespers verpflichtet sich, alle zu erbringenden Leistungen mit Sorgfalt auszuführen. Alle Leistungen von Group Jespers sind Mittelverpflichtungen. Group Jespers haftet nicht für Leistungsfehler, die auf eine unzureichende oder falsche Eingabe durch den Kunden zurückzuführen sind.

5.2. Groep Jespers haftet nicht für Fehler (auch nicht für grobe Fehler) ihrer oder seiner Bevollmächtigten, es sei denn, es handelt sich um Betrug. Unabhängig von der Ursache, der Form oder dem Gegenstand des Anspruchs, bei dem die Haftung geltend gemacht wird, haftet Group Jespers unter keinen Umständen für indirekte Schäden, wie z. B. entgangene Gewinnerwartungen, Umsatzeinbußen, erhöhte Betriebskosten, Verlust von Kunden, die dem Kunden oder Dritten infolge eines Fehlers oder einer Fahrlässigkeit von Group Jespers oder ihrer Bevollmächtigten entstehen können.

5.3 Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, hat die Groep Jespers das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.

5.4. In Bezug auf Dienstleistungen von Drittanbietern übernimmt die Groep Jespers keine höhere oder andere Haftung als die Haftung, die die Drittanbieter bereit sind, für ihre Produkte oder Dienstleistungen zu akzeptieren.

5.5 Der Kunde erkennt an, dass die gegenseitige elektronische Post ein gesetzliches und gültiges Beweismittel ist.

Artikel 6: Verantwortung für die Software

6.1. Unbeschadet von Artikel 5 gilt für Software Folgendes: Das fehlerfreie Funktionieren einer Computerkonfiguration (die gesamte Hardware und Software) kann niemals vollständig garantiert werden, sowohl aufgrund externer Faktoren (Ausfall oder Fehlfunktion der Stromversorgung, Blitzschlag, ...) als auch durch Faktoren, die der Konfiguration des Computers eigen sind (Defekte, Netzwerkausfälle, unentdeckte Fehler im System und in der Anwendungssoftware usw.), so dass es unter anderem zu einem unerwarteten Verlust von (oder sogar aller) Programme und/oder Daten kommen kann. Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Mechanismen für die Sicherheit, Aufbewahrung und Wiederherstellung der Daten zu installieren.

Artikel 7 - Rechte an geistigem Eigentum

7.1. Unter geistigen Eigentumsrechten sind alle Rechte an geistigem, gewerblichem und anderem Eigentum (unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht) zu verstehen, einschließlich Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Marken, Handelsnamen, Logos, Zeichnungen, Modelle oder Anträge auf Eintragung von Zeichnungen oder Modellen, Patente, Patentanmeldungen, Domainnamen, Know-how sowie Rechte an Datenbanken, Computerprogrammen und Halbleitern.

7.2. Beide Parteien akzeptieren, dass das Konzept einer Website (insbesondere der Aufbau der Bildschirme der Website, die Hauptnavigation) grundsätzlich nicht durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sein wird. Der Kunde kann daher eine ähnliche Struktur in anderen von der Groep Jespers entwickelten Websites und Webanwendungen wiederfinden.

7.3. Wenn die Website jedoch Fotos oder Zeichnungen enthält, die nicht vom Kunden geliefert, sondern von der Groep Jespers von einer Website, die Fotos und Abbildungen online zur Verfügung stellt, entgeltlich oder unentgeltlich aufgenommen wurden, hängt die Lizenz zur Nutzung dieser Fotos und Zeichnungen, die der Kunde erhält, von den Bedingungen ab, die auf der Website dieser Online-Bibliothek festgelegt sind. In der Regel wird diese Nutzungslizenz nicht exklusiv sein. Die Groep Jespers übernimmt keine Garantie für diese Fotos und Zeichnungen.

7.4. Die mit dem CMS (d. h. der Software, die für die Verwaltung des Inhalts der Website erforderlich ist) verbundenen geistigen Eigentumsrechte gehören ausschließlich der Groep Jespers oder einem Dritten, mit dem die Groep Jespers eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen hat. Es ist dem Kunden untersagt, Dritten Unterlizenzen zu erteilen, die Software Dritten in irgendeiner Weise zur Verfügung zu stellen, sie weiterzugeben, sie zugunsten Dritter zu nutzen oder sie zu vermarkten.

7.5. Der Kunde wird zu jeder Zeit die geistigen Eigentumsrechte der Groep Jespers respektieren und angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Rechte zu schützen. Der Kunde wird Groep Jespers unverzüglich über jede Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Groep Jespers durch Dritte, von der er Kenntnis erlangt, informieren.

Artikel 8: Hosting-Dienstleistungen und Domain-Name

8.1. Die Hosting-Dienstleistungen werden dem Kunden von der Groep Jespers pro Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt, sofern der Kunde die fällige Gebühr bezahlt. Wenn der Kunde die von der Groep Jespers bereitgestellte(n) Dienstleistung(en) pro Jahr in Anspruch nimmt und diese Dienstleistung beenden möchte, muss er dies tun, indem er seine Kündigungsmitteilung spätestens 1 Monat vor Beginn der jährlichen Laufzeit per Einschreiben an die Groep Jespers sendet oder 2 Monate vor Beginn der neuen Laufzeit per E-Mail, zu der durch Antwort der Groep Jespers Zustimmung eingeholt wurde, an die Groep Jespers sendet. Im Falle einer verspäteten Kündigung schuldet der Kunde die Gebühren für das folgende Jahr.

8.2 Die Groep Jespers ist niemals für Inhalte verantwortlich, die von Nutzern in ihre Systeme eingestellt werden.

8.3 Die Groep Jespers haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch den Verlust oder das Hacken der Website entstehen.

Artikel 9. Kündigung des Abkommens

9.1. Wenn der Kunde eine schwerwiegende Vertragsverletzung begeht, die er nach Erhalt einer eingeschriebenen Mahnung nicht behebt, hat die Groep Jespers das Recht, entweder (1) den Vertrag auszusetzen, bis der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat, oder (2) den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Nichtbezahlung einer oder mehrerer Rechnungen zum Fälligkeitsdatum gilt immer als schwerwiegender Vertragsbruch. Groep Jespers behält sich das Recht vor, Verträge ganz oder teilweise zu stornieren, wenn sich das Gesetz oder die Rechtsprechung so ändert, dass die Erfüllung nicht mehr zumutbar ist, oder wenn der Kunde schlecht mit ihr zusammenarbeitet. In diesem Fall muss die Groep Jespers den Kunden schriftlich und/oder per E-Mail über die Stornierung informieren. Der Kunde ist in solchen Fällen nicht berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen.

9.2 Im Falle einer Vertragsauflösung muss der Kunde alle von Groep Jespers erbrachten Dienstleistungen sowie die Kosten, die Groep Jespers aufgrund der Auflösung des Vertrags entstanden sind, bezahlen, zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 30 % des Betrags, den Groep Jespers dem Kunden noch hätte berechnen können, wenn der Vertrag vollständig erfüllt worden wäre. Eine geleistete Vorauszahlung verbleibt in jedem Fall bei der Groep Jespers. Darüber hinaus behält sich die Groep Jespers das Recht vor, einen höheren Schadenersatz zu fordern, wenn sie nachweist, dass ihr tatsächlich erlittener Schaden höher ist als der oben genannte feste Schadenersatz

9.3. Nichtsdestotrotz erklärt sich jede Partei damit einverstanden, der anderen Partei eine angemessene Frist einzuräumen, um etwaige Versäumnisse zu beheben, und immer zuerst eine gütliche Einigung anzustreben.

Artikel 10. Verpflichtung zur Vertraulichkeit

10.1. Die Parteien verpflichten sich, geschäftliche und technische Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die sie von der anderen Partei erfahren, auch nach Beendigung des Vertrags vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des Vertrags zu verwenden.

Artikel 11. Verarbeitung personenbezogener Daten

11.1. Soweit der Kunde personenbezogene Daten auf dem Server der Groep Jespers verarbeitet, hat die Groep Jespers die Eigenschaft eines Auftragsverarbeiters. Der Kunde hat die Eigenschaft des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen im Sinne des Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Kunde erklärt, dass er die Pflichten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die in diesem Gesetz enthalten sind, vollständig erfüllt.

11.2. Im Rahmen der für den Kunden erbrachten Dienstleistungen verarbeitet die Groep Jespers die personenbezogenen Daten der vom Kunden angegebenen Kontaktpersonen. Die Kontaktdaten dieser Personen werden zum Zweck der "Kundenverwaltung" verarbeitet, d. h. um den Kunden in Bezug auf die Dienstleistungen zu kontaktieren.

11.3 Der Kunde hat das Recht, auf seine persönlichen Daten zuzugreifen und diese gegebenenfalls zu korrigieren, wenn er seine Identität nachweisen kann (z. B. durch eine Kopie des Personalausweises). Anträge müssen schriftlich, datiert und unterschrieben bei Groep Jespers eingereicht werden. Dies kann über die Postanschrift geschehen. Die Groep Jespers wird sich bemühen, die Daten so schnell wie möglich zu aktualisieren.

Artikel 12. Höhere Gewalt

12.1. Situationen höherer Gewalt wie Streiks, öffentliche Unruhen, Verwaltungsmaßnahmen und andere unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Group Jespers liegen, befreien Group Jespers für die Dauer der Beeinträchtigungen und in ihrem Umfang von ihren Verpflichtungen, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung oder Entschädigung hat

12.2 Wenn in der vorgenannten Situation festgestellt wird, dass eine angemessene Einhaltung der Verpflichtungen nicht mehr möglich ist, wird die Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen überarbeitet oder aufgelöst. Alle von der Groep Jespers bis zum Zeitpunkt der höheren Gewalt bereits erbrachten Leistungen werden noch in Rechnung gestellt.

Artikel 13. Nichtigkeit

13.1. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist, bleiben die übrigen Bestimmungen voll in Kraft und Groep Jespers ersetzt die nichtige Bestimmung durch eine andere Bestimmung, die dem Zweck und der Reichweite der nichtigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

Artikel 14. Anwendbares Recht - zuständiges Gericht

14.1. Auf die Verträge der Groep Jespers findet belgisches Recht Anwendung. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Gültigkeit, der Ausführung und/oder der Beendigung dieser Vereinbarung werden von den zuständigen Gerichten in Ostflandern oder von Gerichten nach dem Ermessen der Groep Jespers entschieden.